Anschlussleasingvertrag
Durch den Abschluss von Anschlussleasingverträgen ist es dem Kunden möglich, eventuelle Finanzierungs- und Investitionsengpässe oder die Wartezeit bis zur Lieferung des neuen Leasingobjektes zu überbrücken und sein Leasinggut zu meist günstigeren Konditionen weiter zu nutzen. Berechnungsgrundlage für den Anschlussleasingvertrag ist der Restwert des ursprünglichen Leasingvertrages.