Garantien - Gewährleistungsansprüche
Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten, welche eigentlich dem Käufer, also der Leasinggesellschaft zustehen würden, tritt diese an den Leasingnehmer ab. Der Leasingnehmer kann etwaige Garantie- und / oder Gewährleistungsansprüche selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen.