Restwertvertrag
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kilometerverträgen und Restwertverträgen. Bei Restwertverträgen wird im Leasingvertrag der Restwert des Leasinggutes zum Vertragsablaufsdatum vertraglich festgelegt. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Zustand des Leasinggutes muss bei Vertragsablauf dieser Restwert in der Verwertung erzielt werden. Für das Erreichen dieses Verwertungserlöses garantiert der Leasingnehmer.
Wird bei der Verwertung ein Mehrerlös erzielt, so erhält der Leasingnehmer hiervon 75%, der Leasinggeber 25%. Diese Aufteilung ist durch den "Teilamortisations-Erlass" des Bundesministers der Finanzen vom 22.12.1975 definiert. Da der vertraglich vereinbarte Restwert ein wesentlicher Bestandteil der Leasingkalkulation ist, hat dieser natürlich auch Auswirkungen auf die Betrachtung des Vertragsrisikos durch den Leasinggeber.
Die langjährige Erfahrung der X-Leasing GmbH im Kfz-Leasing ist Ihr Garant, dass in Ihrem Leasingvertrag ein realistischer Restwert vereinbart wird. Bei Abschluss eines Neuvertrages erhält der Leasingnehmer den vollständigen Mehrerlös. In der Praxis werden wir bei Abschluss eines neuen Vertrages sofort den Restwert Ihres bisherigen Leasingvertrages berücksichtigen, so dass Sie nicht das Risiko der Verwertung tragen müssen.
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