Lexikon: Garantien - Gewährleistungsansprüche
Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten, welche eigentlich dem Käufer, also der Leasinggesellschaft zustehen würden, tritt diese an den Leasingnehmer ab. Der Leasingnehmer kann etwaige Garantie- und / oder Gewährleistungsansprüche selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen.
Natürlich lassen wir Sie im Gewährleistungsfall aber nicht alleine. Sie profitieren trotz der rechtlichen Situation von der Erfahrung der X-Leasing GmbH. Da wir ein Interesse an einem zufriedenen Kunden und einem wertbeständigen Leasinggut haben, werden wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Hier profitieren Sie von unseren langjährigen Knowhow.