Bei einem PEP oder ausgesprochen "politisch exponierte Person" handelt es sich um eine natürliche Person, die ein wichtiges politisches Amt auf nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat (Staats- und Regierungschefs, Minister und stellvertretende Minister bzw. Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden, Botschafter, Geschäftsträger, hochrangige Offiziere der Streitkräfte und Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen) oder um ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person ((Ehe)Partner, Kinder, Eltern und Geschwister) oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person.
Eine Leasinggesellschaft ist verpflichtet, festzustellen, ob es sich bei einem Neukunden (oder bei einer Kapitalgesellschaft dessen
wirtschaftliche Berechtigte) um einen PEP handelt. Ist dies der Fall, hat die Leasinggesellschaft erhöhte Sorgfaltspflichten einzuhalten, zur Sicherstellung, dass die Regularien des Geldwäschegesetzes befolgt sind.
Bei der Feststellung ist der Antragsteller gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.