Einleitung
Die X-Leasing GmbH hat eine Selbsteinschätzung im Sinne der InstitutsVergV vorgenommen und gehört nach eigener Einschätzung nicht zu den sogenannten "bedeutenden Instituten". Sowohl ist die Bilanzsumme unter 10 Mrd. EUR als auch betreibt die X-Leasing GmbH ein einfaches Geschäftsmodell mit relativ geringen Risiken.
Vergütungsphilosophie
Die Vergütungssysteme der X-Leasing GmbH verfolgen im Wesentlichen folgenden Grundprinzipien:
- Markt- und funktionsgerechte Grundvergütung nach den Grundsätzen der Unternehmensphilosophie: Ehrlichkeit, Loyalität, Kompetenz, Innovation
- Leistungsorientierte variable Vergütungen nach gemeinsamen Unternehmenszielen, die als Gesamtteam erreicht werden
- Angebote zur individuellen Altersversorge
Zusammensetzung und Ausgestaltung der Vergütung
- Alle Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in 12 gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird. Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der festen Vergütung sind die ausgeübte Funktion, ausgeübte Leitungsfunktionen sowie die Beurteilung der vergangenen Leistung
- Zusätzlich erhalten alle Mitarbeiter ein 13. Gehalt, welches hälftig als Urlaubsgeld und hälftig als Weihnachtsgeld gezahlt wird
Erfolgsabhängige Vergütung
- Alle Mitarbeiter erhalten auf freiwilliger Basis eine variable Vergütung, welche sich am Unternehmenserfolg ausrichtet. Bezugsgröße zur Berechnung ist die Steigerung des Substanzwerts nach dem Berechnungsschema des BDL und das Festgehalt des Mitarbeiters
- Bei außerordentlichen Beitrag eines Mitarbeiters zum definierten Unternehmenserfolgs ist auf freiwilliger Basis auch eine außerordentliche Zahlung möglich
- Die Geschäftsführer erhalten eine variable Vergütung, die sich an der Steigerung des Substanzwerts orientiert. Die Vergütung wird jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses gezahlt
Sonstiges
- Bei der Festlegung der Höhe der festen Vergütung wird auf eine ausgewogene Struktur im Innenverhältnis geachtet
- Weitere Vergütungsbestandteile bestehen nicht
- Gemäß KWG § 26a Absatz 2 Satz 2 Punkt 3 wird auf Angaben zur Gesamtvergütung aufgrund der Unternehmensgröße, der Vergütungsstruktur, des Risikogehaltes und des Vertrauensschutzes nicht eingegangen.
(Stand Januar 2019)