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Lexikon: Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht (d.h. gewöhnlich Beteiligte mit einem Anteil von mindestens 25%) oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Eine Leasinggesellschaft ist verpflichtet festzustellen, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Leasingvertrages ist.

Bei der Feststellung ist der Antragsteller gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
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